Individuelle Lösungen für Arbeitssicherheitsschuhe
Die BGR-Vorschrift 191 verlangt für Einlagenversorgungen in Arbeitssicherheitsschuhen Eigenschaften gemäß DIN 20345. Einlagen, alle verwendeten Materialien und Stoffe müssen demnach gemeinsam mit den Schuhen auf ihre Leitfähigkeit, antibakterielle Ausstattung usw. geprüft sein.
Die Eigenschaften und Anforderungen der Schuhe dürfen nur gemäß der Norm verändert werden.
Dies bedeutet, dass keine Standard-Schuheinlagen in Arbeitssicherheitsschuhen verwendet werden dürfen, insbesondere dann nicht, wenn sie nicht mit dem Schuh auf die entsprechenden Normen geprüft wurden.
Unser Leistungspaket Orthopädische Schuhe / Einlagen für den Bereich Arbeitssicherheit umfasst:
Fuß- und Sicherheitschuh-Sprechstunden
Aus unserer jahrelangen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit renommierten Kliniken bieten wir Ihnen interdisziplinäre „Fuß- und Sicherheitschuh-Sprechstunden“ gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten, Ihrem Betriebsarzt und / oder einem kooperierenden Arzt direkt bei Ihnen vor Ort an.
Diese beinhaltet:
Ausführliche Befragung und Untersuchung sowie Sichtung der bereits vorliegenden Befunde,
Durchführung der zusätzlich notwendigen diagnostischen Maßnahmen wie
- Fußanalyse
- Fußvermessung
- ggf. Zusatzuntersuchungen (z.B. Fußdruckmessung, Videoganganalyse
(nur in unseren Geschäftsräumen möglich))
- Schuhberatung
Auf Basis der durchgeführten Fußanalyse werden wir mit Ihren Mitarbeitern dann ausführlich das Krankheitsbild und die möglichen Therapien besprechen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der exakten Schuhanpassung über Einlagen oder Schuhzurichtung bis hin zur individuellen, orthopädischen Maßschuhversorgung auf der Grundlage der durchgeführten Fußanalyse und Fußdruckmessung in unserer orthopädischen Werkstatt.
Individuelle, baumustergeprüfte Fuß- und Schuhversorgung
Wir bieten Ihnen baumustergeprüfte, zertifizierte, individuelle orthopädische Einlagen und Schuhzurichtungen für alle gängigen Arbeitssicherheitsschuhe.
Die Auswahl des geeigneten orthopädischen Fußschutzes sowie die Herstellung der individuellen Einlagen erfolgt auf der Grundlage der medizinischen Erfordernisse gemäß der Diagnose des Arztes in Verbindung mit den gem. BGR 191 zugelassenen Schuhen.

